Zahnarztgebührenerhöhung seit 01/01/12

Seit den letztenJahren wissen Verbraucher, dass es ein schön anzusehendes Lächeln mit gesunden Zähnen nicht kostenlos gibt. Verbraucher mussten für Leistungen vom Zahnarzt und Zahnersatz ordentlich Geld drauf legen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gebühren hierfür nämlich nur zum Teil oder überhaupt nicht. Doch wer dachte, schlimmer könne es nicht mehr werden, irrt. Die neue zahnärztliche Gebührenordnung,
die GOZ, trat mit dem 1.Januar 2012 in Kraft. Eine Konsequenz daraus war zum Beispiel, dass lediglich die Regelversorgung noch von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen wird. All jene, die
gesetzlich versichert sind, müssen nun also noch mehr, durchschnittlich 6%, selber bezahlen. Die, die privat versichert sind, trifft es noch härter, da sie mit Erhöhungen um die 20% rechnen müssen. Auf alle Leistungen, die über das hinausgehen, was als Grundversorgung bezeichnet wird, können Zahnärzte, dank der
neuen GOZ, ordentliche Aufschläge erheben. Insbesondere Brücken, Kronen und Zahnprothesen sind davon betroffen. Wie viel mehr an Kosten auf jeden
einzelnen, der versichert ist, zukommt, variiert. Patienten müssen bei
Vollkronen mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 74? rechnen, bei Teleskopkronen werden gar Erhöhungen um ganze 100% fällig.

Wie kommt es zu den unterschiedlichen Preisen?

Die GOZ setzt für die Zahnärzte und ihren Einzelleistungen die Kosten fest. Sie haben jedoch die Option, diese Kosten in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad zu erhöhen. Jeder beliebige Satz kann sich also um das 1 bis 3,5-fache erhöhen. Für die
Patienten wird es wichtig, einen Vergleich zu machen, indem sie sich umsonst einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen, durch den ersichtlich ist, wie viel
der Zahnarzt als Honorar verlangt und mit welchem Faktor er das multipliziert. Ist ein teurer Zahnersatz nötig, sollte man die Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und
mindestens noch eine zusätzliche Meinung einholen.

Eine Zahnzusatzversicherung kann die zukünftigen Kosten dämpfen!

Für Menschen, die bisher noch keine Zahnzusatzversicherung haben, ist spätestens
jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen eine solche abzuschließen.
Wer später möglicherweise auf die “Dritten” angewiesen sein wird, sollte entweder schon jetzt anfangen darauf zu sparen oder besser eine Zahnzusatzversicherung
abschließen, um die Kosten, die mit dem teuren Zahnersatz einhergehen, weitestgehend abzudecken. Wer bereits dahingehend versichert ist, sollte die Vertragsbedingungen
überprüfen und bei einer Anhebung der Versicherungsbeiträge das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Die Police beim Zahnzusatzversicherung Testsieger abschließen!

In unserem Portal ist es Ihnen möglich mit einem Vergleich der
Versicherungen, ihrer Leistungen und Preise, die besten Zahnzusatzversicherungen im Überblick zu betrachten. So brauchen Sie sich auch später nicht über
steigende Preise zu sorgen, denn durch Ihre Vorsorge sind Sie bereits bestens abgesichert.

Stiftung Warentest hat getestet

Fast 150 Zahnzusatzversicherungen
standen zum Vergleich, von denen 33 mit “sehr gut” ausgezeichnet wurden. 23 erhielten für ihre angebotene Leistung allerdings nur die Note “ausreichend”. Schließen Sie einen Vertrag bei einem Zahnzusatzversicherung Testsieger ab, werden Ihnen, sollten Sie später einmal ein Implantat
benötigen, drei Viertel der Gesamtkosten erstattet. Hingegen haben gesetzlich Versicherte ohne Zahnzusatzversicherung 80 Prozent der Gesamtkosten selbst zu finanzieren. Sie können bei
uns die passende Zahnzusatzversicherung aus dem Kreis der besten Versicherer finden. Über Alter und Geschlecht errechnet unser
Zahntarifrechner die Reihenfolge der besten Versicherer und stellt die Übersicht über die Konditionen dar. Anschließend suchen Sie sich einfach den Anbieter
aus, der Sie in Sachen Preis und Leistung am meisten überzeugt.

Nur wer
rechtzeitig Vorsorge betreibt, spart später bare Münze!

Damit die Zahnzusatzversicherung auch genutzt werden kann, muss sie bereits vor anfallenden Behandlungen
abgeschlossen werden. Dazu kommt dann noch, dass die Leistungen während der ersten Jahre der Versicherung begrenzt sind und bestimmte Wartezeiten
erfüllt werden müssen. Dem Vertrag
kann man entnehmen, ab wann die Versicherung genau greift. Beim Zahnersatz beläuft sich die
durchschnittliche Wartezeit auf 8 Monate. Behandlungen, die notwendig sind, unterscheiden sich
in ihrer Wartezeit. Ebenso gibt es gewisse Höchstsätze für Erstattungen, gebunden an die Laufzeit des Vertrags. Diese Begrenzung entfällt meistens nach 4
oder 8 Jahren nach Abschluss der Versicherung. Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie die Summe
ermitteln, die sich bei einem Abschluss so einer Versicherung mit der Laufzeit sparen lässt. Es kann in Abhängigkeit vom Betrag, den man aufwenden möchte, auch angeraten sein, einen der Anbieter der Leistungsbewertung “Gut” zu wählen. Nicht
immer ist zwangsläufig der Zahnzusatzversicherung Testsieger die beste Wahl. Da gibt es Beiträge, die bereits unter 25? liegen.

Schließen Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung ab und schützen Sie sich dadurch vor hohen Zuzahlungen.

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